TOM 5.1
Informationssicherheitspolitik und -richtlinien
Eine durch die Geschäftsführung der inducio GmbH verabschiedete Informationssicherheits-Leitlinie sowie themenbezogene Richtlinien (u. a. Zugangs-, Verschlüsselungs-, Datensicherungs-, Lieferanten-Richtlinie) sind dokumentiert, kommuniziert und werden mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft.
TOM 5.2
Informationssicherheitsrollen und -verantwortlichkeiten
Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit (u. a. Informationssicherheitsbeauftragte/r, Asset- und Risk-Owner) sowie für den Datenschutz sind definiert, dokumentiert und den jeweiligen Personen formell zugewiesen.
TOM 5.3
Aufgabentrennung
Kollidierende Aufgaben und Verantwortungsbereiche werden funktional getrennt (z. B. Entwicklung vs. Betrieb, Beantragung vs. Genehmigung von Zugangsrechten, Buchung vs. Freigabe), um das Risiko unautorisierter oder missbräuchlicher Handlungen zu reduzieren.
TOM 5.4
Verantwortlichkeiten der Leitung
Die Geschäftsführung der inducio GmbH verpflichtet alle Mitarbeitenden und Auftragnehmer, die Informationssicherheit gemäß den festgelegten Richtlinien und Verfahren anzuwenden, und stellt die hierfür erforderlichen Ressourcen bereit.
TOM 5.5
Kontakt mit Behörden
Geeignete Kontakte zu relevanten Behörden sind etabliert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Im Bedarfsfall (insb. bei Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverletzungen) erfolgt zeitnahe Kontaktaufnahme.
TOM 5.6
Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Die inducio GmbH unterhält Kontakte zu Sicherheits-Foren und Berufsverbänden, um über aktuelle Bedrohungen, Best Practices und Schwachstellen informiert zu bleiben.
TOM 5.7
Informationen über die Bedrohungslage
Informationen zu aktuellen Bedrohungen werden aus internen und externen Quellen (Hersteller-Advisories, CERT-Bund, BSI-Lagebericht, einschlägige Fachpresse) systematisch ausgewertet und fließen in Risiko- und Schutzentscheidungen ein.
TOM 5.8
Informationssicherheit im Projektmanagement
Informationssicherheit ist fester Bestandteil des Projektmanagements aller Projekttypen. Sicherheits- und Datenschutzanforderungen werden in jeder Projektphase identifiziert, bewertet und behandelt.
TOM 5.9
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Werte
Ein Inventar der Informationen und damit verbundener Werte (Hardware, Software, Daten, Cloud-Dienste, Lizenzen) wird geführt, regelmäßig überprüft und enthält den jeweiligen Eigentümer (Asset-Owner).
TOM 5.10
Zulässiger Gebrauch von Informationen und anderen damit verbundenen Werten
Regeln für die zulässige Nutzung sind festgelegt und kommuniziert. Die Nutzung privat beschaffter IT-Systeme zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist untersagt.
TOM 5.11
Rückgabe von Werten
Mitarbeitende und externe Nutzer geben alle überlassenen Werte (Hardware, Datenträger, Dokumente, Zugangstoken) bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Auftrags nachvollziehbar zurück.
TOM 5.12
Klassifizierung von Informationen
Informationen werden nach gesetzlichen Anforderungen, Wert, Kritikalität und Schutzbedarf klassifiziert (z. B. öffentlich, intern, vertraulich, streng vertraulich). Personenbezogene Daten gelten mindestens als vertraulich.
TOM 5.13
Kennzeichnung von Informationen
Verfahren zur Kennzeichnung von Informationen gemäß Klassifizierungsschema sind etabliert (z. B. Kopf-/Fußzeilen, Metadaten, Hinweise in E-Mail-Signaturen).
TOM 5.14
Informationsübermittlung
Für jede Übermittlungsart (elektronisch, physisch, mündlich) bestehen Regeln. Personenbezogene Daten werden ausschließlich verschlüsselt bzw. über gesicherte Kanäle übermittelt.
TOM 5.15
Zugangssteuerung
Regeln zur Steuerung des physischen und logischen Zugangs werden nach den Grundsätzen need-to-know und least privilege festgelegt und umgesetzt.
TOM 5.16
Identitätsmanagement
Der gesamte Lebenszyklus von Identitäten (Eröffnung, Änderung, Sperrung, Löschung) wird zentral gesteuert. Gemeinsam genutzte Konten sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nachvollziehbarer Zuordnung zulässig.
TOM 5.17
Authentisierungsinformationen
Die Zuteilung und Verwaltung von Authentisierungsinformationen (Passwörter, Token, Schlüssel) erfolgen über kontrollierte Prozesse. Passwortqualität und -wechselregeln sind definiert. Geheime Informationen werden niemals im Klartext gespeichert oder übermittelt.
TOM 5.18
Zugangsrechte
Zugangsrechte werden formal beantragt, genehmigt, dokumentiert, mindestens jährlich geprüft und bei Personalwechsel oder Aufgabenwechsel zeitnah angepasst oder entzogen.
TOM 5.19
Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Verfahren zur Behandlung von Risiken aus Lieferantenbeziehungen sind definiert. Lieferanten und Dienstleister werden vor Beauftragung einer angemessenen Sicherheitsprüfung unterzogen.
TOM 5.20
Behandlung von Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Mit jedem Lieferanten werden risikoangemessene Sicherheitsanforderungen vertraglich vereinbart (insb. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, TOMs, Audit- und Meldepflichten).
TOM 5.21
Umgang mit der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Risiken aus der IKT-Lieferkette (Unter-Auftragsverarbeiter, Software-Zulieferer, Cloud-Anbieter) werden bewertet und behandelt. Die aktuelle Liste der eingesetzten Unter-Auftragsverarbeiter ist veröffentlicht unter https://inducio-services.net/datenschutz/unterauftragsnehmer.
TOM 5.22
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Erbringung, Sicherheitsvorfälle und SLA-Einhaltung der Lieferanten werden regelmäßig ausgewertet. Änderungen am Leistungsumfang werden bewertet und nachgeführt.
TOM 5.23
Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Vor der Nutzung eines Cloud-Dienstes wird eine Risikobewertung durchgeführt (u. a. Datenstandort, Verschlüsselung, Kontroll- und Audit-Möglichkeiten, Exit-Strategie). Ausstieg und Datenrückgabe sind in den Cloud-Verträgen geregelt.
TOM 5.24
Planung und Vorbereitung der Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen
Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Vorfallbehandlung sind festgelegt, kommuniziert und werden regelmäßig geübt.
TOM 5.25
Beurteilung und Entscheidung über Informationssicherheitsereignisse
Sicherheitsereignisse werden nach dokumentierten Kriterien (Schwere, Auswirkung, Eintrittswahrscheinlichkeit) bewertet und ggf. als Vorfall eingestuft.
TOM 5.26
Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Auf Vorfälle wird gemäß dokumentierten Verfahren reagiert. Bei Datenschutzverletzungen erfolgen die Meldung an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) innerhalb 72h (Art. 33 DSGVO) sowie die unverzügliche Information des Verantwortlichen.
TOM 5.27
Erkenntnisse aus Informationssicherheitsvorfällen
Aus jeder Vorfallbehandlung werden Lessons-Learned dokumentiert und in Prozesse, Schulungen und technische Maßnahmen eingearbeitet.
TOM 5.28
Sammeln von Beweismaterial
Verfahren zur forensisch verwertbaren Identifizierung, Sicherung und Erhaltung von Beweismaterial in Zusammenhang mit Sicherheitsereignissen sind etabliert.
TOM 5.29
Informationssicherheit bei Störungen
Während Störungen wird die Informationssicherheit auf angemessenem Niveau aufrechterhalten (z. B. Notbetriebs- und Eingriffsverfahren mit definierten Sicherheitsleitplanken).
TOM 5.30
IKT-Bereitschaft für Business-Continuity
Die IKT-Bereitschaft (Redundanzen, Notfall-, Wiederanlaufkonzepte) ist auf die definierten Geschäftskontinuitätsziele ausgerichtet und wird regelmäßig getestet.
TOM 5.31
Juristische, gesetzliche, regulatorische und vertragliche Anforderungen
Relevante rechtliche und vertragliche Anforderungen (insb. DSGVO, BDSG, Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, ggf. branchenspezifische Vorgaben) sind identifiziert, dokumentiert und werden aktuell gehalten.
TOM 5.32
Geistige Eigentumsrechte
Verfahren zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (eigene wie fremde) sind etabliert: Lizenzmanagement, ausschließliche Verwendung lizenzkonformer Software, Beachtung der Urheberrechte Dritter.
TOM 5.33
Schutz von Aufzeichnungen
Aufzeichnungen werden vor Verlust, Zerstörung, Fälschung und unbefugtem Zugriff geschützt. Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungs- und Löschfristen werden eingehalten.
TOM 5.34
Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Die Anforderungen an den Datenschutz nach DSGVO und BDSG werden umgesetzt. Eine externe Datenschutzbeauftragte ist bestellt: RAin Irmengard Gromotka (datenschutz@inducio.de).
TOM 5.35
Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Das Informationssicherheits-Konzept und dessen Umsetzung werden in geplanten Abständen sowie bei wesentlichen Änderungen unabhängig überprüft (interne Audits, ggf. externe Begutachtung).
TOM 5.36
Einhaltung von Richtlinien, Vorschriften und Normen für die Informationssicherheit
Die Einhaltung der Informationssicherheits-Richtlinie und themenbezogener Richtlinien wird regelmäßig durch Stichproben und Audits überprüft.
TOM 5.37
Dokumentierte Betriebsabläufe
Betriebsabläufe für informationsverarbeitende Einrichtungen (z. B. Change-, Patch-, Backup-, Restore-Verfahren) sind dokumentiert und dem zuständigen Personal zugänglich.