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Technische und Organisatorische Maßnahmen

inducio GmbH · Stand 12/2025 · Version 2.4 · Art. 32 DSGVO · Struktur nach ISO/IEC 27001:2022

Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) der inducio GmbH zur Erfüllung der Anforderungen aus Artikel 32 DSGVO.

Überprüfung und Aktualisierung. Die hier dokumentierten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitungstätigkeiten, der eingesetzten Technologien, der Bedrohungslage oder der rechtlichen Anforderungen überprüft und fortgeschrieben.

Die Maßnahmen sind nach ISO/IEC 27001:2022 (Annex A) in vier Bereiche gegliedert: organisatorische, personelle, physische und technologische Maßnahmen.

TOMs als PDF herunterladen (v2.4)

Organisatorische Maßnahmen (37 Maßnahmen)
TOM 5.1
Informationssicherheitspolitik und -richtlinien
Eine durch die Geschäftsführung der inducio GmbH verabschiedete Informationssicherheits-Leitlinie sowie themenbezogene Richtlinien (u. a. Zugangs-, Verschlüsselungs-, Datensicherungs-, Lieferanten-Richtlinie) sind dokumentiert, kommuniziert und werden mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft.
TOM 5.2
Informationssicherheitsrollen und -verantwortlichkeiten
Rollen und Verantwortlichkeiten für die Informationssicherheit (u. a. Informationssicherheitsbeauftragte/r, Asset- und Risk-Owner) sowie für den Datenschutz sind definiert, dokumentiert und den jeweiligen Personen formell zugewiesen.
TOM 5.3
Aufgabentrennung
Kollidierende Aufgaben und Verantwortungsbereiche werden funktional getrennt (z. B. Entwicklung vs. Betrieb, Beantragung vs. Genehmigung von Zugangsrechten, Buchung vs. Freigabe), um das Risiko unautorisierter oder missbräuchlicher Handlungen zu reduzieren.
TOM 5.4
Verantwortlichkeiten der Leitung
Die Geschäftsführung der inducio GmbH verpflichtet alle Mitarbeitenden und Auftragnehmer, die Informationssicherheit gemäß den festgelegten Richtlinien und Verfahren anzuwenden, und stellt die hierfür erforderlichen Ressourcen bereit.
TOM 5.5
Kontakt mit Behörden
Geeignete Kontakte zu relevanten Behörden sind etabliert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Im Bedarfsfall (insb. bei Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverletzungen) erfolgt zeitnahe Kontaktaufnahme.
TOM 5.6
Kontakt mit speziellen Interessengruppen
Die inducio GmbH unterhält Kontakte zu Sicherheits-Foren und Berufsverbänden, um über aktuelle Bedrohungen, Best Practices und Schwachstellen informiert zu bleiben.
TOM 5.7
Informationen über die Bedrohungslage
Informationen zu aktuellen Bedrohungen werden aus internen und externen Quellen (Hersteller-Advisories, CERT-Bund, BSI-Lagebericht, einschlägige Fachpresse) systematisch ausgewertet und fließen in Risiko- und Schutzentscheidungen ein.
TOM 5.8
Informationssicherheit im Projektmanagement
Informationssicherheit ist fester Bestandteil des Projektmanagements aller Projekttypen. Sicherheits- und Datenschutzanforderungen werden in jeder Projektphase identifiziert, bewertet und behandelt.
TOM 5.9
Inventar der Informationen und anderer damit verbundener Werte
Ein Inventar der Informationen und damit verbundener Werte (Hardware, Software, Daten, Cloud-Dienste, Lizenzen) wird geführt, regelmäßig überprüft und enthält den jeweiligen Eigentümer (Asset-Owner).
TOM 5.10
Zulässiger Gebrauch von Informationen und anderen damit verbundenen Werten
Regeln für die zulässige Nutzung sind festgelegt und kommuniziert. Die Nutzung privat beschaffter IT-Systeme zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist untersagt.
TOM 5.11
Rückgabe von Werten
Mitarbeitende und externe Nutzer geben alle überlassenen Werte (Hardware, Datenträger, Dokumente, Zugangstoken) bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder Auftrags nachvollziehbar zurück.
TOM 5.12
Klassifizierung von Informationen
Informationen werden nach gesetzlichen Anforderungen, Wert, Kritikalität und Schutzbedarf klassifiziert (z. B. öffentlich, intern, vertraulich, streng vertraulich). Personenbezogene Daten gelten mindestens als vertraulich.
TOM 5.13
Kennzeichnung von Informationen
Verfahren zur Kennzeichnung von Informationen gemäß Klassifizierungsschema sind etabliert (z. B. Kopf-/Fußzeilen, Metadaten, Hinweise in E-Mail-Signaturen).
TOM 5.14
Informationsübermittlung
Für jede Übermittlungsart (elektronisch, physisch, mündlich) bestehen Regeln. Personenbezogene Daten werden ausschließlich verschlüsselt bzw. über gesicherte Kanäle übermittelt.
TOM 5.15
Zugangssteuerung
Regeln zur Steuerung des physischen und logischen Zugangs werden nach den Grundsätzen need-to-know und least privilege festgelegt und umgesetzt.
TOM 5.16
Identitätsmanagement
Der gesamte Lebenszyklus von Identitäten (Eröffnung, Änderung, Sperrung, Löschung) wird zentral gesteuert. Gemeinsam genutzte Konten sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung und nachvollziehbarer Zuordnung zulässig.
TOM 5.17
Authentisierungsinformationen
Die Zuteilung und Verwaltung von Authentisierungsinformationen (Passwörter, Token, Schlüssel) erfolgen über kontrollierte Prozesse. Passwortqualität und -wechselregeln sind definiert. Geheime Informationen werden niemals im Klartext gespeichert oder übermittelt.
TOM 5.18
Zugangsrechte
Zugangsrechte werden formal beantragt, genehmigt, dokumentiert, mindestens jährlich geprüft und bei Personalwechsel oder Aufgabenwechsel zeitnah angepasst oder entzogen.
TOM 5.19
Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen
Verfahren zur Behandlung von Risiken aus Lieferantenbeziehungen sind definiert. Lieferanten und Dienstleister werden vor Beauftragung einer angemessenen Sicherheitsprüfung unterzogen.
TOM 5.20
Behandlung von Informationssicherheit in Lieferantenvereinbarungen
Mit jedem Lieferanten werden risikoangemessene Sicherheitsanforderungen vertraglich vereinbart (insb. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, TOMs, Audit- und Meldepflichten).
TOM 5.21
Umgang mit der Informationssicherheit in der IKT-Lieferkette
Risiken aus der IKT-Lieferkette (Unter-Auftragsverarbeiter, Software-Zulieferer, Cloud-Anbieter) werden bewertet und behandelt. Die aktuelle Liste der eingesetzten Unter-Auftragsverarbeiter ist veröffentlicht unter https://inducio-services.net/datenschutz/unterauftragsnehmer.
TOM 5.22
Überwachung, Überprüfung und Änderungsmanagement von Lieferantendienstleistungen
Erbringung, Sicherheitsvorfälle und SLA-Einhaltung der Lieferanten werden regelmäßig ausgewertet. Änderungen am Leistungsumfang werden bewertet und nachgeführt.
TOM 5.23
Informationssicherheit für die Nutzung von Cloud-Diensten
Vor der Nutzung eines Cloud-Dienstes wird eine Risikobewertung durchgeführt (u. a. Datenstandort, Verschlüsselung, Kontroll- und Audit-Möglichkeiten, Exit-Strategie). Ausstieg und Datenrückgabe sind in den Cloud-Verträgen geregelt.
TOM 5.24
Planung und Vorbereitung der Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen
Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Vorfallbehandlung sind festgelegt, kommuniziert und werden regelmäßig geübt.
TOM 5.25
Beurteilung und Entscheidung über Informationssicherheitsereignisse
Sicherheitsereignisse werden nach dokumentierten Kriterien (Schwere, Auswirkung, Eintrittswahrscheinlichkeit) bewertet und ggf. als Vorfall eingestuft.
TOM 5.26
Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle
Auf Vorfälle wird gemäß dokumentierten Verfahren reagiert. Bei Datenschutzverletzungen erfolgen die Meldung an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) innerhalb 72h (Art. 33 DSGVO) sowie die unverzügliche Information des Verantwortlichen.
TOM 5.27
Erkenntnisse aus Informationssicherheitsvorfällen
Aus jeder Vorfallbehandlung werden Lessons-Learned dokumentiert und in Prozesse, Schulungen und technische Maßnahmen eingearbeitet.
TOM 5.28
Sammeln von Beweismaterial
Verfahren zur forensisch verwertbaren Identifizierung, Sicherung und Erhaltung von Beweismaterial in Zusammenhang mit Sicherheitsereignissen sind etabliert.
TOM 5.29
Informationssicherheit bei Störungen
Während Störungen wird die Informationssicherheit auf angemessenem Niveau aufrechterhalten (z. B. Notbetriebs- und Eingriffsverfahren mit definierten Sicherheitsleitplanken).
TOM 5.30
IKT-Bereitschaft für Business-Continuity
Die IKT-Bereitschaft (Redundanzen, Notfall-, Wiederanlaufkonzepte) ist auf die definierten Geschäftskontinuitätsziele ausgerichtet und wird regelmäßig getestet.
TOM 5.31
Juristische, gesetzliche, regulatorische und vertragliche Anforderungen
Relevante rechtliche und vertragliche Anforderungen (insb. DSGVO, BDSG, Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, ggf. branchenspezifische Vorgaben) sind identifiziert, dokumentiert und werden aktuell gehalten.
TOM 5.32
Geistige Eigentumsrechte
Verfahren zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (eigene wie fremde) sind etabliert: Lizenzmanagement, ausschließliche Verwendung lizenzkonformer Software, Beachtung der Urheberrechte Dritter.
TOM 5.33
Schutz von Aufzeichnungen
Aufzeichnungen werden vor Verlust, Zerstörung, Fälschung und unbefugtem Zugriff geschützt. Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungs- und Löschfristen werden eingehalten.
TOM 5.34
Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
Die Anforderungen an den Datenschutz nach DSGVO und BDSG werden umgesetzt. Eine externe Datenschutzbeauftragte ist bestellt: RAin Irmengard Gromotka (datenschutz@inducio.de).
TOM 5.35
Unabhängige Überprüfung der Informationssicherheit
Das Informationssicherheits-Konzept und dessen Umsetzung werden in geplanten Abständen sowie bei wesentlichen Änderungen unabhängig überprüft (interne Audits, ggf. externe Begutachtung).
TOM 5.36
Einhaltung von Richtlinien, Vorschriften und Normen für die Informationssicherheit
Die Einhaltung der Informationssicherheits-Richtlinie und themenbezogener Richtlinien wird regelmäßig durch Stichproben und Audits überprüft.
TOM 5.37
Dokumentierte Betriebsabläufe
Betriebsabläufe für informationsverarbeitende Einrichtungen (z. B. Change-, Patch-, Backup-, Restore-Verfahren) sind dokumentiert und dem zuständigen Personal zugänglich.
Personelle Maßnahmen (8 Maßnahmen)
TOM 6.1
Sicherheitsüberprüfung
Vor Beschäftigungsbeginn werden Bewerber angemessen überprüft (Vorlage Führungszeugnis bei sicherheitsrelevanten Funktionen, Identitätsprüfung, Referenzen), unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
TOM 6.2
Beschäftigungs- und Vertragsbedingungen
Die Arbeits- und Werkverträge regeln die Verantwortlichkeiten für Informationssicherheit und Datenschutz.
TOM 6.3
Informationssicherheitsbewusstsein, -ausbildung und -schulung
Mitarbeitende der inducio GmbH werden mindestens jährlich zu Informationssicherheit und Datenschutz geschult und bei sicherheitsrelevanten Ereignissen erfolgen anlassbezogene Sensibilisierungen.
TOM 6.4
Maßregelungsprozess
Bei Verstößen gegen die Informationssicherheits-Richtlinien ist ein formaler Maßregelungsprozess vorgesehen und arbeitsrechtliche Konsequenzen können bis zur Kündigung reichen.
TOM 6.5
Verantwortlichkeiten bei Beendigung oder Änderung der Beschäftigung
Bei Beendigung oder Wechsel der Beschäftigung werden Zugänge gesperrt, Assets zurückgegeben und der oder die Betroffene auf weiterhin geltende Geheimhaltungspflichten hingewiesen.
TOM 6.6
Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen
Mit allen Mitarbeitenden, externen Beschäftigten und relevanten Vertragspartnern werden Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen und regelmäßig überprüft.
TOM 6.7
Remote-Arbeit
Beim Remote-Arbeiten sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt: VPN-Zugang, Multi-Faktor-Authentifizierung, Endpunkt-Verschlüsselung, Sichtschutz.
TOM 6.8
Meldung von Informationssicherheitsereignissen
Mitarbeitende werden verpflichtet und befähigt, Sicherheitsereignisse oder -verdachtsmomente unverzüglich über etablierte interne Kanäle zu melden.
Physische Maßnahmen (14 Maßnahmen)
TOM 7.1
Physische Sicherheitsperimeter
Die Räumlichkeiten der inducio GmbH (Standort Traunstein) sind durch definierte Sicherheitsperimeter geschützt (Gebäudeeingänge, separierte Server- und Archivbereiche).
TOM 7.2
Physischer Zutritt
Der Zutritt erfolgt personenbezogen und protokolliert. Zutrittsrechte sind dokumentiert und werden regelmäßig überprüft. Besucher werden empfangen und begleitet.
TOM 7.3
Sichern von Büros, Räumen und Einrichtungen
Büros, Räume und Einrichtungen werden physisch gesichert. Sensible Bereiche unterliegen zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
TOM 7.4
Physische Sicherheitsüberwachung
Sensible Bereiche werden auf unautorisierten Zutritt überwacht (Alarmanlage, Videoüberwachung im rechtlich zulässigen Rahmen, Sicherheitspersonal).
TOM 7.5
Schutz vor physischen und umweltbedingten Bedrohungen
Schutz vor physischen und umweltbedingten Risiken (Brand, Wasser, Stromausfall, Klima) ist umgesetzt: Brandmelder, Feuerlöscher, USV für kritische Systeme, kontrollierte Raumtemperatur.
TOM 7.6
Arbeiten in Sicherheitsbereichen
Für Tätigkeiten in besonders geschützten Bereichen gelten zusätzliche Regeln (z. B. Foto- und Aufnahmeverbote, Begleitung externer Personen, Clear-Desk-Pflicht).
TOM 7.7
Aufgeräumte Arbeitsumgebung und Bildschirmsperren
Clear-Desk-Regeln (keine sensiblen Papiere/Datenträger frei liegend) und Clear-Screen-Regeln (automatische Bildschirmsperre bei Inaktivität, manuelle Sperrung beim Verlassen) sind festgelegt und werden durchgesetzt.
TOM 7.8
Platzierung und Schutz von Geräten und Betriebsmitteln
Geräte und Betriebsmittel werden so platziert und geschützt, dass das Risiko unautorisierter Einsicht, Manipulation oder Beschädigung minimiert wird.
TOM 7.9
Sicherheit von Werten außerhalb der Räumlichkeiten
Mobile Werte (Notebooks, Smartphones, Wechseldatenträger) sind durch Geräteverschlüsselung und Verhaltensregeln (Aufsichtspflicht, sichere Aufbewahrung) geschützt.
TOM 7.10
Speichermedien
Speichermedien werden über ihren Lebenszyklus klassifiziert verwaltet. Datenträger mit sensiblen Inhalten werden sicher gelöscht oder physisch vernichtet.
TOM 7.11
Versorgungseinrichtungen
Informationsverarbeitende Einrichtungen sind gegen Versorgungsausfälle abgesichert (USV für kritische Systeme und redundante Internet-Anbindung).
TOM 7.12
Sicherheit der Verkabelung
Strom- und Datenverkabelung ist gegen Abhören, Störung und Beschädigung geschützt (Verkabelung in geschützten Trassen, Schutz aktiver Komponenten in Verteilerschränken).
TOM 7.13
Instandhaltung von Geräten und Betriebsmitteln
Geräte werden gemäß Herstellervorgaben gewartet. Wartungs- und Reparaturvorgänge durch Externe werden begleitet und dokumentiert.
TOM 7.14
Sichere Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten und Betriebsmitteln
Vor Entsorgung oder Wiederverwendung von Geräten mit Speichermedien werden Daten nachweislich sicher entfernt oder die Datenträger physisch vernichtet.
Technologische Maßnahmen (34 Maßnahmen)
TOM 8.1
Endpunktgeräte des Benutzers
Endpunktgeräte (Notebooks, Desktops, Mobilgeräte) sind durch Endpoint-Protection, Geräteverschlüsselung, aktuelle Patches und ggf. Mobile-Device-Management abgesichert.
TOM 8.2
Privilegierte Zugangsrechte
Privilegierte Zugangsrechte (z. B. Admin-Konten) sind separat von Standardkonten, namentlich zugeordnet, durch Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt und protokolliert.
TOM 8.3
Informationszugangsbeschränkung
Der Zugang zu Anwendungen und Daten ist durch granulare Berechtigungen auf den notwendigen Umfang beschränkt. Berechtigungen werden bedarfsgerecht und überprüfbar vergeben.
TOM 8.4
Zugriff auf den Quellcode
Lese- und Schreibzugriff auf Quellcode, Build- und Entwicklungswerkzeuge erfolgen über eine Versionskontrolle mit Code-Review. Signierte oder verifizierbare Commits werden bei sicherheitsrelevanten Repositories verlangt.
TOM 8.5
Sichere Authentisierung
Sichere Authentisierungsverfahren werden eingesetzt. Für administrative Zugänge sowie alle aus dem Internet erreichbaren Konten ist Multi-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.
TOM 8.6
Kapazitätssteuerung
Ressourcennutzung (Speicher, Rechenleistung, Bandbreite) wird überwacht. Kapazitäten werden den erwarteten Anforderungen angepasst und Engpässe rechtzeitig adressiert.
TOM 8.7
Schutz gegen Schadsoftware
Ein mehrstufiger Schutz gegen Schadsoftware ist umgesetzt (Endpoint-Schutz, E-Mail- und Web-Filterung, Software-Einschränkungen) und durch regelmäßige Sensibilisierung der Nutzer flankiert.
TOM 8.8
Handhabung von technischen Schwachstellen
Informationen zu technischen Schwachstellen werden eingeholt, bewertet und durch Patches, Konfigurationsänderungen oder kompensierende Maßnahmen behandelt.
TOM 8.9
Konfigurationsmanagement
Konfigurationen von Hardware, Software, Diensten und Netzwerken sind dokumentiert. Sicherheitsrelevante Härtungs-Baselines werden definiert, umgesetzt und überwacht.
TOM 8.10
Löschung von Informationen
Informationen werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden oder gesetzliche bzw. vertragliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Ein Löschkonzept ist etabliert.
TOM 8.11
Datenmaskierung
Datenmaskierungsverfahren (Pseudonymisierung, Anonymisierung) werden eingesetzt, wo Test-, Analyse- oder Schulungszwecke keine echten personenbezogenen Daten erfordern.
TOM 8.12
Verhinderung von Datenlecks
Maßnahmen zur Verhinderung von Datenlecks werden auf relevante Systeme angewendet (z. B. Einschränkung externer Datenträger, Ausgangsfilterung, Berechtigungen auf Cloud-Sync-Tools).
TOM 8.13
Sicherung von Informationen
Sicherungskopien werden nach einer dokumentierten Datensicherungsstrategie regelmäßig erstellt, vor Manipulation geschützt und durch periodische Wiederherstellungstests verifiziert.
TOM 8.14
Redundanz von informationsverarbeitenden Einrichtungen
Kritische informationsverarbeitende Einrichtungen sind redundant ausgelegt, soweit dies den Verfügbarkeitsanforderungen entspricht.
TOM 8.15
Protokollierung
Sicherheitsrelevante Ereignisse werden protokolliert, manipulationsgeschützt gespeichert und zur Auswertung bereitgestellt. Datenschutzanforderungen werden eingehalten.
TOM 8.16
Überwachung von Aktivitäten
Netzwerke, Systeme und Anwendungen werden auf anomales Verhalten überwacht (z. B. Anomalie-Erkennung, Alarmierung bei verdächtigen Aktivitäten).
TOM 8.17
Uhrensynchronisation
Die Systemuhren aller relevanten Systeme werden mit einer vertrauenswürdigen Zeitquelle (NTP) synchronisiert, um Protokolldaten korrelierbar zu halten.
TOM 8.18
Gebrauch von Hilfsprogrammen mit privilegierten Rechten
Hilfsprogramme, die Sicherheitsmechanismen umgehen könnten, sind nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich und ihre Nutzung wird protokolliert.
TOM 8.19
Installation von Software auf Systemen in Betrieb
Software wird ausschließlich aus vertrauenswürdigen Quellen und im Rahmen eines kontrollierten Prozesses installiert. Standardnutzer dürfen keine Software ohne Freigabe installieren.
TOM 8.20
Netzwerksicherheit
Netzwerke und Netzwerkgeräte werden gesichert, verwaltet und überwacht (Firewalls, gehärtete Konfigurationen, ausschließlich autorisierte Protokolle).
TOM 8.21
Sicherheit von Netzwerkdiensten
Sicherheitsmechanismen, Service-Levels und Verwaltungsanforderungen aller Netzwerkdienste sind identifiziert, umgesetzt und werden überwacht.
TOM 8.22
Trennung von Netzwerken
Netzwerke sind nach Schutzbedarf und Nutzergruppen segmentiert (z. B. Produktiv-, Verwaltungs-, Gäste-, DMZ-Bereiche).
TOM 8.23
Webfilterung
Der Zugriff auf externe Webinhalte wird gesteuert (Web-Proxy / URL-Filterung), um die Belastung durch bekannte schadhafte oder unzulässige Inhalte zu reduzieren.
TOM 8.24
Verwendung von Kryptographie
Für Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung gelten verbindliche Regeln.
TOM 8.25
Lebenszyklus einer sicheren Entwicklung
Für die Entwicklung von Software und Systemen gelten Regeln einer sicheren Entwicklung (Secure-SDLC, Bedrohungsmodellierung, Sicherheit als Design-Grundsatz).
TOM 8.26
Anforderungen an die Anwendungssicherheit
Bei der Entwicklung und Beschaffung von Anwendungen werden Informationssicherheitsanforderungen im jeweiligen GitLab-Projekt bzw. Beschaffungsvorgang erfasst. Identifikation und Spezifikation erfolgen durch den verantwortlichen Bearbeiter, die Freigabe durch den IT-Verantwortlichen über die in GitLab integrierten Review- und Approval-Mechanismen (Issues, Merge Requests). Die Nachvollziehbarkeit ergibt sich aus der Historie der Entwicklungs- und Beschaffungssysteme.
TOM 8.27
Sichere Systemarchitektur und Entwicklungsgrundsätze
Architektur- und Entwicklungsgrundsätze (z. B. Least Privilege und sichere Default-Konfigurationen) sind dokumentiert und werden konsequent angewendet.
TOM 8.28
Sichere Codierung
Grundsätze sicherer Codierung werden umgesetzt (Vermeidung verbreiteter Schwachstellenklassen, Code-Reviews, statische und dynamische Code-Analyse).
TOM 8.29
Sicherheitsprüfung bei Entwicklung und Abnahme
Sicherheitsprüfungen sind fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses. Vor der Produktivnahme sicherheitskritischer Anwendungen erfolgen geeignete Tests (z. B. Penetrationstests).
TOM 8.30
Ausgegliederte Entwicklung
Ausgelagerte Entwicklungstätigkeiten werden überwacht und überprüft. Sicherheitsanforderungen, Code-Übergaben und Abnahmen sind vertraglich geregelt.
TOM 8.31
Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen sind getrennt. Echte personenbezogene Daten werden in Test- und Entwicklungsumgebungen grundsätzlich nicht verwendet.
TOM 8.32
Änderungssteuerung
Änderungen an informationsverarbeitenden Einrichtungen und Anwendungen folgen einem dokumentierten Change-Prozess (Antrag, Bewertung, Genehmigung, Test, Freigabe, Rückfallplan).
TOM 8.33
Testdaten
Testdaten werden bewusst ausgewählt, geschützt und verwaltet. Personenbezogene Echtdaten in Testumgebungen sind nur pseudonymisiert bzw. anonymisiert zulässig.
TOM 8.34
Schutz der Informationssysteme während Tests im Rahmen von Audits
Audits und Sicherheitsprüfungen produktiver Systeme werden geplant und mit der zuständigen Leitung abgestimmt, um Beeinträchtigungen des Betriebs zu minimieren.

Externe Datenschutzbeauftragte: RAin Irmengard Gromotka (datenschutz@inducio.de). Zuständige Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Liste der Unter-Auftragsverarbeiter: /datenschutz/unterauftragsnehmer.