- Der Vertrag beginnt mit dessen Unterzeichnung und hat eine im Auftragsformular festgelegte Mindestlaufzeit.
- Die Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen (Kündigungsfrist).
- Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich bis zum Beginn der Kündigungsfrist dem jeweils anderen Vertragspartner zugegangen sein. Der Kündigende hat den Nachweis über den Zugang der Kündigung zu führen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zur fristlosen Kündigung ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Dienste verletzt.