§11 Preise und Zahlungsbedingungen

Allgemeines:

  1. Gestellte Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig, außer auf den Rechnungen ist ein Zahlungsziel angegeben. Im Verzugsfall behält sich der Auftragnehmer die zusätzliche Inrechnungstellung von Mahnkosten und Verzugszinsen i.H.v. 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vor.
  2. Sofern der Auftraggeber mit den fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug gerät, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, keine weiteren Leistungen mehr für den Auftraggeber zu erbringen, bis dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Die Einstellung der Leistung wegen Zahlungsverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

Serviceleistungen:

  1. Für Serviceleistungen gelten die Preise und Bedingungen aus dem jeweils aktuellen Preisinformationsblatt. Bei Vereinbarung von Stundenkontingenten verpflichtet sich der Auftraggeber zu entsprechenden Mindestabnahmen. Die Abrechnung der gewählten Option erfolgt zu dem in dem Auftragsformular vereinbarten Zeitpunkten anteilig.
  2. Der Auftragnehmer kann die nach dem Preisinformationsblatt zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung oder Preisermäßigung kommt mitunter in Betracht, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- und Software sowie Energie, die Nutzung von Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder vermindern oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Preisinformationsblatt spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
  3. Über das Stundenkontingent hinausgehende Arbeitszeiten werden gemäß Standardstundensatz vom Auftragnehmer jeweils nach Leistungserbringung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  4. Für Arbeiten am Standort des Auftraggebers werden zusätzlich je Anfahrt die Kosten gemäß Preisinformationsblatt fällig. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit der Abrechnung der Arbeitsleistung.
  5. Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex um mehr als 2% Punkte nach oben oder unten gegenüber seinem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. zum Zeitpunkt der letzten Preisanpassung, erfolgt eine entsprechende Preisanpassung.